Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Stand März 2024
Anwendung
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und Leistungen der F. Sonderegger AG. Durch Ausführung einer Bestellung aus unserem Sortiment gelten diese als angenommen und akzeptiert. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sollte aus irgendeinem Grund ein Punkt aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, bleibt die Geltung der restlichen Punkte davon unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen ausdrücklich der Schriftform und sind nur dann wirksam, wenn die F. Sonderegger AG diese schriftlich mit dem Kunden vereinbart.
Angebot und Preise
Sämtliche Verkaufspreise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer und abgeholt ab Lager Marbach bzw. ab einem mit dem Kunden vereinbarten anderen Auslieferungslager. Preisänderungen gegenüber der Preisliste oder den in der Ausstellung ausgezeichneten Preisen bleiben ausdrücklich vorbehalten, falls bis zur Lieferung die Preise der Unterlieferanten und/oder Hersteller, Zolltarife, Wechselkurse, Einfuhr- und Mehrwertsteuern erhöht oder neue Steuern oder Gebühren eingeführt werden. Offerten sind verbindlich für die Dauer der Gültigkeit der Offerte. Fehlt eine Angabe, ist sie 60 Tage lang verbindlich. Offerierte Preise beziehen sich immer auf die offerierte Menge.
Transport und Übergang der Gefahr
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, reisen alle Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald dieser die Ware im Lager übernimmt oder die F. Sonderegger AG die Ware dem Spediteur (Bahn, Post, Transportunternehmer etc.) übergibt. Der Abschluss einer allfälligen Versicherung ist Sache des Käufers. Ist im Einzelfall die Lieferung durch die F. Sonderegger AG verabredet, so geht das Risiko auf den Käufer über, sobald die Ware am Bestimmungsort eintrifft. Der Ablad geht zulasten und auf Risiko des Käufers. Muss eine Ware für den Käufer speziell angefertigt werden und ist nichts anderes schriftlich verabredet, so geht das Risiko für Verlust und Beschädigung auf den Käufer über, sobald die F. Sonderegger AG die Ware dem Käufer zur Abholung angezeigt hat.
Transportschäden
Bei Abholung der Ware im Lager der F. Sonderegger AG hat der Käufer vor Übernahme der Ware deren Unversehrtheit zu prüfen. Bei Lieferung der Ware durch einen Spediteur oder durch die F. Sonderegger AG hat der Kunde die Ware vor dem Ablad auf deren Unversehrtheit zu prüfen und allfällige Schäden noch vor dem Ablad beim Spediteur bzw. beim Chauffeur der F. Sonderegger AG zu rügen. Erfolgt keine Rüge vor Übernahme der Ware im Lager bzw. vor dem Ablad der Ware bei der Lieferung der Ware durch einen Spediteur bzw. die F. Sonderegger AG, gilt die Ware als unversehrt übergeben.
Erfüllung der Lieferpflicht durch die F. Sonderegger AG
Sofern nicht schriftlich etwas anderes verabredet wird, holt der Käufer die Ware im Lager der F. Sonderegger AG in Marbach bzw. in einem anderen mit dem Kunden vereinbarten Lager. Der Vertrag gilt als erfüllt, sobald die F. Sonderegger AG dem Käufer die Ware erstmals zur Abholung anzeigt. Ist verabredet, dass die F. Sonderegger AG einem Spediteur (Bahn, Post, Transportunternehmer etc.) zu übergeben hat, so gilt der Vertrag als erfüllt, sobald die F. Sonderegger AG die Ware erstmals dem Spediteur übergibt.
Ist verabredet, dass die F. Sonderegger AG die Ware selbst liefert, so gilt der Vertrag als erfüllt, sobald die F. Sonderegger AG die Ware am Bestimmungsort erstmals zum Ablad bereithält und dies dem Käufer erstmals anzeigt. Wenn ein Lieferant der F. Sonderegger AG vor Erfüllung seiner Lieferverpflichtungen in Konkurs oder unter Gläubigerschutz fällt, so ist die F. Sonderegger AG berechtigt aber nicht verpflichtet, gleichwertige Ware von einem Drittanbieter zu liefern. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Lieferfrist
Alle Liefertermine stellen grundsätzlich nur Vorhersagen zu Planungszwecken dar, ohne jede Rechtsverbindlichkeit. Die Lieferfristen werden dennoch bestmöglich eingehalten. Davon ausgenommen sind anderslautende explizite und schriftliche Vereinbarungen zwischen der F. Sonderegger AG und dem Käufer. In jedem Fall gilt: Bei Eintritt eines Ereignisses, welches ausserhalb des Einflussbereichs und der Kontrolle der F. Sonderegger AG liegt (sog. höhere Gewalt), übernimmt die F. Sonderegger AG keine Haftung oder Verantwortung für die Nichterfüllung oder verspätete Leistung jeglicher Pflichten aus den Vertragsbeziehungen (inkl. AGB). Der Liefertermin verschiebt sich entsprechend und die Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Käufer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Verweigerung der Annahme oder zu Ansprüchen wie Schadenersatz oder anderweitigen finanziellen Ansprüchen (u.a. auch entgangener Gewinn). Ein Ereignis ausserhalb unseres Einflussbereichs liegt beispielsweise in folgenden Fällen vor: Bei Streiks, Sperren oder anderen industriellen Handlungen durch dritte Parteien, Invasionen, Terroranschläge, Krieg, Feuer, Explosionen, Stürme, Fluten, Erdbeben, Epidemien sowie Pandemien (inkl. behördliche Quarantäne- und Isolationsvorschriften auch für eigene Mitarbeiter), andere Naturkatastrophen, oder das Versagen von öffentlichen oder privaten Kommunikationsnetzwerken oder die Nutzungsunfähigkeit der Schienen-, Versand-, Flug-, Kraftfahrtstrecken oder anderer Mittel des öffentlichen oder privaten Verkehrs sowie die behördliche oder freiwillig Schliessung von Produktionsstätten (z.B. Steinbrüchen). Sollte es zu einem Ereignis ausserhalb des Einflussbereichs der F. Sonderegger AG kommen, das die Erfüllung unserer Pflichten innerhalb des Vertrags beeinflusst, werden wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt darüber informieren.
Mängelrüge
Der Käufer soll die Ware sofort nach dem Empfang prüfen. Allfällige Mängelrügen sind mit Ausnahme von Transportschäden, die sofort zu rügen sind, innert 3 Arbeitstagen nach Empfang der Ware und in jedem Fall vor deren Weiterverarbeitung schriftlich zu erheben. Unterbleibt die rechtzeitige Mängelrüge, ist jede Mängelhaftung ausgeschlossen. Nachweisbar fehlerhaftes oder den Abmachungen nicht entsprechendes Material wird innert angemessener Frist ersetzt oder nachgebessert, ausser das Material wurde bereits verbaut (Verlegtes oder eingebautes Material ist akzeptiertes Material). Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Wandelungs- und Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Herstellungsbedingte Abweichungen in Farbe, Grösse etc. können nicht beanstandet werden, sofern die üblichen Toleranzen gemäss SIA eingehalten sind.
Gebrauchsanweisungen
Informationen und Gebrauchsanweisungen der Hersteller sind unbedingt zu beachten. Andernfalls verfallen sämtliche Garantie- und Schadenersatzansprüche.
Hinweis zu unseren Artikeln und Produktbeschreibungen
Unsere Produkte werden überwiegend im Ausland hergestellt. Fotos, Texte und Produktbeschreibungen für unsere Artikel versuchen wir so präzise wie möglich darzustellen. Ein wichtiger Hinweis zu unseren angebotenen Artikeln: Da wir Stichproben im Rahmen der Qualitätssicherung bei Anlieferung der Ware durchführen, kann es sein, dass Artikel, welche im verpacktem oder verschweissten Zustand von unseren Lieferanten an uns angeliefert werden, anschliessend an den Endkunden in geöffneter Verpackung und oder ohne Garantiesiegel ausgeliefert werden. Wir verkaufen ausschliesslich Neuware. Ein Rückgaberecht aus den genannten Gründen ist daher ausgeschlossen.
Für jegliche Änderungen, die unsere Hersteller an unseren Waren vornehmen, übernehmen wir keine Verantwortung, da diese ohne Ankündigung durch unsere Lieferanten kurzfristig geändert werden können. Das betrifft insbesondere Farben und die Beschaffenheit der Artikel. Daher sind alle Angaben wie Produktbeschreibungen, Farben und Fotos unserer Internetseite unverbindlich und ein Umtausch aus diesen Gründen ausgeschlossen.
Retouren
Es kann nur leicht verkäufliche Lagerware in sauberen, ungeöffneten Originalverpackungen zurückgenommen werden. Die Rückgabe hat innert einem Monat ab Bezugsdatum zu erfolgen. Sollte in der Zwischenzeit die Nuance / Charge ausverkauft sein, werden keine Retouren entgegengenommen. Bei einer Retoure wird der Kaufpreis mit einem Abzug von mindestens 20% wieder gutgeschrieben.
Keine Rücknahme erfolgt bei Artikeln, welche auftragsbezogen direkt ab Werk (Werksware) bestellt werden mussten.
Verpackungsmaterial
Verpackungsmaterial und Paletten werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, extra berechnet und sind mit der Warenrechnung zu bezahlen. Von uns gelieferte und verrechnete, in gutem Zustand und franko retournierte Verpackungsmaterialien werden gutgeschrieben, abzüglich eines allfälligen Manipulationsbeitrages. Verpackungsmaterial und Paletten sind weder rabatt- noch skontier berechtigt.
Einbau
Ist das Einbauen von Material vereinbart, so hat der Besteller das Werk umgehend nach Ablieferung zu prüfen. Allfällige Mängelrügen sind diesfalls innert 7 Tagen seit Ablieferung schriftlich zu erheben. Bei nachgewiesenem mangelhaftem Einbau besteht ein Nachbesserungsanspruch, sofern der Mangel form- und fristgerecht gerügt wurde. Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Wandelungs- und Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Die F. Sonderegger AG stellt die fristgerechte Fertigstellung und Ablieferung nach bestem Vermögen sicher. Verzögert sich der Einbau oder kann das Werk nicht rechtzeitig abgeliefert werden, berechtigt dies den Besteller weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Verweigerung der Annahme noch zu Schadenersatz.
Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes schriftlich verabredet worden ist, ist der Rechnungsbetrag innert 10 Tagen netto zur Zahlung fällig. Bei Verzug bezahlt der Käufer einen Verzugszins von 6% ab Fälligkeitsdatum. Der Käufer anerkennt, der F. Sonderegger AG den unterzeichneten Kaufpreis zu schulden. Der unterzeichnete Kauf- bzw. Werkvertrag gilt als Schuldanerkennung gemäss Art. 82 SchKG. Hat die F. Sonderegger AG den Käufer zu betreiben, fällt der Käufer in Konkurs oder wird ihm Nachlassstundung gewährt, fallen sämtliche Rabatte und weiteren Vergünstigungen auf sämtlichen offenen Lieferungen und Forderungen weg und sämtliche offenen Lieferungen und Fakturen sind zur Zahlung fällig. Zahlungserfahrungen können Datenbankanbietern für Kreditinformationen zur Verfügung gestellt werden.
Eigentumsvorbehalt an gelieferten Produkten
Die F. Sonderegger AG bleibt Eigentümerin der gelieferten Produkte und Leistungen, bis sie die Zahlungen gemäss Vertrag vollständig erhalten hat. Der Käufer ermächtigt die F. Sonderegger AG, ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Eintragung gemäss Art. 715 ZGB ins öffentliche Eigentumsvorbehalts-register am jeweiligen Wohnort des Käufers zu veranlassen. Die F. Sonderegger AG kann die Herausgabe der Produkte verlangen, wenn die vollständige Zahlung gemäss Vertrag nach erfolgter schriftlicher Mahnung nicht geleistet wird. Damit verbundene Umtriebe, Kosten und Aufwände gehen zu Lasten des Käufers. Solange der Eigentumsvorbehalt andauert, darf der Käufer die gelieferten Gegenstände nicht verkaufen, vermieten oder verpfänden. Bei Vermischung und Verarbeitung besteht Miteigentum am neuen Produkt.
Haftung
Die vertragliche und ausservertragliche Haftung der F. Sonderegger AG für leichte und mittlere Fahrlässigkeit sowie für mittelbare und Folgeschäden, ob aufgrund eines Vertrags, einer unerlaubten Handlung oder aus einem anderen Grund, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Als mittelbare Schäden gelten beispielsweise entgangener Gewinn, Vermögensschäden und Reputationsschäden aufgrund vorübergehender Beeinträchtigungen oder Unterbrüchen der Verfügbarkeit der Leistungen der F. Sonderegger AG. Darüber hinaus übernimmt die F. Sonderegger AG keine vertragliche oder ausservertragliche Haftung für Schäden, die durch Hilfspersonen verursacht werden, die zur Erbringung der Leistung herangezogen werden. Die Gesamthaftung nach diesen AGB, beschränkt sich unabhängig des Grundes, und soweit gesetzlich zulässig, auf den Preis der Ware, die der Kunde bei uns bestellt hat. Diese Begrenzung gilt für jede Art von Schaden, gestützt auf welchen Rechtsgrund auch immer.
Datenschutzerklärung
Die F. Sonderegger AG hält sich beim Umgang mit Daten an die geltende Gesetzgebung. Wir erheben, speichern und bearbeiten nur Daten, die für die Auftragsabwicklung, Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden. Der Kunde willigt ein, dass die F. Sonderegger AG, im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrages, Auskünfte über ihn einholen bzw. Daten betreffend seines Zahlungsverhalten weitergeben kann, seine Daten zu Inkassozwecken an Dritte weitergeben darf, seine Daten für Marketingzwecke bearbeiten darf, und dass seine Daten zu den gleichen Zwecken innerhalb der F. Sonderegger AG bearbeitet werden können. Der Kunde kann die Verwendung seiner Daten zu Marketingzwecken einschränken oder untersagen lassen. Im Weiteren verweisen wir auf die Datenschutzerklärung der F. Sonderegger AG, welche unter www.sonderegger-ag.ch abrufbar ist.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien ist Marbach SG. Anwendbar ist einzig schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtes.
Wohnt eine Partei im Ausland oder verlegt sie ihren Sitz ins Ausland, wählt diese zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten als Spezialdomizil i.S.v. Art. 50 SchKG St.Gallen.
Marbach, 1. März 2024
F. Sonderegger AG, 9437 Marbach CH